KURTAXE
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Die Kurtaxe ist eine Steuer gemäß Art. 4 des Gesetzesdekretdes 14 März 2011 Nr.23.

Jede Gemeinde kann beschließen, diese Steuer durch Beschluss des Stadtrats fuer diejenigen zu erheben, die sich in den Unterkünften ihres Territoriums aufhalten.

Mit den relativen Einnahmen sollen Interventionen zugunsten des Tourismus, der Erhaltung, Nutzung und Rückgewinnung von Kultur- und Umweltwerten sowie der öffentlichen Dienstleistungen vor Ort finanziert werden.

Die Steuer wird für jede Übernachtung (d.h. pro Person und Nacht) in den Unterkunftseinrichtungen gezahlt, die sich auf dem Territorium der Gemeinden befinden, die beschlossen haben, diese Bestimmung anzunehmen, bis zu maximal 10 aufeinanderfolgenden Nächten.

Folgen Sie diesem Link, um die Liste (ständig aktualisiert) der Gemeinden der Provinz Bergamo mit Kurtaxe zu sehen. 

Wichtige Neuigkeiten für die Kurtaxe in Bergamo (Stadt) ab Juni 2018

Ab Juni wird die Kurtaxe geändert und in Höhe von 6% auf die Kosten der Unterkunft mit einem Höchstbetrag von 4 € pro Person pro Nacht bestimmt. In den "Jugendherbergen" ist der Betrag € 0,50 pro Person und Nacht. Kinder unter 18 Jahren sind von der Steuer befreit und die Steuer gilt nur für die ersten 5 aufeinanderfolgende Nächte.

 

AUGUST 2023

Ab dem 1. August 2023 sind Übernachtungen in "Jugendherbergen" von der Kurtaxe befreit. Ab diesem Datum beträgt der Steuerbetrag für andere Unterkünfte 6 % der Kosten, wobei eine Höchstgrenze von 5 Euro pro Person und Übernachtung gilt.

Des Weiteren sind auch begleitende Lehrer bei schulischen Bildungsausflügen von der Kurtaxe befreit, und zwar in einem Verhältnis von einem Lehrer für jede fünfzehn begleitenden Minderjährigen. Ebenso sind Angehörige der Ordnungskräfte, die aus dienstlichen Gründen übernachten, von der Kurtaxe befreit.

Der Text der Verordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.comune.bergamo.it/regolamenti?title=soggiorno .